Führerschein Klasse D
BUS
Kraftfahrzeuge – ausgenommen jene der Klassen AM, A1, A2 und A – die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 750 kg dürfen mitgeführt werden.
Mindestalter: 24 Jahre
23 Jahre nach beschleunigter Grundqualifikation
21 Jahre nach Grundqualifikation oder beschleunigter Grundqualifikation mit Beschränkung auf 50 km im Linienverkehr
20 Jahre für Personen während oder nach einer spezifischen Berufsausbildung
18 Jahre für Personen während oder nach einer spezifischen Berufsausbildung mit Beschränkung auf 50 km im Linienverkehr (es gelten weitere Einschränkungen und Auflagen)
Vorbesitz: Klasse B
Eingeschlossene Klassen: D1
Befristung:
Grundsätzlich auf fünf Jahre befristet, jeweils Verlängerung um weitere fünf Jahre nach Vorlage eines positiven Eignungsnachweises (betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten und augenärztliches Gutachten)
Für den Antrag zum Führerschein der Klasse D benötigen Sie:
- Personalausweis
Bei uns im Haus erhältlich:
- Passbild
- Ärztliches Gutachten
- Augenärztliches Gutachten
- Erste-Hilfe-Kurs
- Reaktionstest