Academy Fahrschule
Tel: 07131 - 591 00 30 Förderung für Firmen Zertifiziert nach AZAV
Termine Module Partner
  • Führerschein
    • Klasse C – LKW
    • Klasse CE – Lastzüge
    • Klasse C1 – LKW bis 7,5 t
    • Klasse C1E – Lastzüge bis 12 t
    • Klasse D – Bus
    • Klasse DE – Bus + Anhänger
  • BKF Ausbildung
    • Beschl. Grundqualifikation Personenkraftverkehr
    • Beschl. Grundqualifikation Güterkraftverkehr
    • BKF Teilqualifikation TQ1 LKW
    • BKF Teilqualifikation TQ1 PLUS
    • BKF Teilqualifikation TQ3 BUS
    • BKF Teilqualifikation TQ3 PLUS
    • BKF Externenprüfung (IHK)
    • Umsteigerprüfung auf LKW (C35)
    • Umsteigerprüfung auf BUS (D35)
  • BKF Weiterbildung
    • BKF Module LKW / Bus
    • Ärztliche Untersuchungen / Leistungstests / Erste Hilfe
  • Kurse
    • Fachspezifisches Deutsch für Berufskraftfahrer
    • Gabelstapler
    • Baumaschinen
    • LKW-Ladekran
    • Hallenkran / Portalkran
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    • Gefahrgut ADR Basis
    • Gefahrgut ADR Tank
    • ADR Fortbildung
    • Ladungssicherung
    • Perfektionstraining LKW
    • Digitaler Tacho
    • Vorbereitungskurs zum Verkehrsleiter (gewerbl. Güterkrauftverkehr)
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Beschleunigte Grundqualifikation Güterkraftverkehr

Wer innerhalb der Europäischen Union als Berufskraftfahrer/-in tätig sein möchte und seinen LKW-Führerschein nach dem 10. September 2009 erwirbt bzw. erworben hat, muss ergänzend zur regulären Führerscheinausbildung eine Grundqualifikation absolvieren. Vor dem genannten Termin erworbene Führerscheine sind von dieser Pflicht befreit (Busfahrer/-innen müssen den Nachweis bereits seit dem 10. September 2008 erbringen).

Beschleunigte Grundqualifikation:

  • 140 Stunden Unterricht = 130 Stunden Theorie + 10 Stunden Praxis
  • 90 Minuten Theorieprüfung in deutscher Sprache an der zuständigen IHK

Eine Fahrerlaubnis muss zum Schulungsbeginn nicht vorliegen.

Zielgruppe:
Personen, die beruflich umdenken und sich neu orientieren möchten oder aus individuellen Gründen in ihrem bisherigen Beruf nicht länger tätig sein können, sowie Arbeitssuchende, die eine berufliche Zukunft als Kraftfahrer/-in im Bereich des Güterverkehrs anstreben. Außerdem natürlich Auszubildende im Bereich Transport und Verkehr.

Rechtliche Grundlagen:

  • Europäische Richtlinie 2003/59/EG
  • Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (BKrFQG)

Inhalte

Lehrgang Beschleunigte Grundqualifikation →Lehrplan Inhalte

Vorbereitung auf die IHK-Prüfung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz

  • Technik  und Fahrphysik
  • Kinematischen Kette
  • Sozialvorschriften
  • Risiken im Straßenverkehrs
  • Kriminalität u. Schleusung illegaler Einwanderer
  • Präventivmaßnahmen gegen Krankheit
  • Geistige und körperliche Verfassung
  • Verhalten in Notfällen
  • Ladungssicherung
  • Kenntnisse und  Vorschriften für den Güterverkehr
  • Verhalten, das zu einem positiven auftreten des Unternehmens beiträgt
  • Wirtschaftliches Umfeld des Güterverkehrs und Marktordnung

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 18 Jahre für die beschleunigte Grundqualifikation im Güterkraftverkehr der Klassen C1/C1E
  • Mindestalter: 21 Jahre für die beschleunigte Grundqualifikation im Güterkraftverkehr der Klassen C/CE
  • Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (alt: 3)
  • Gesundheitliche Eignung und Sehtest
  • Erfolgreicher Führerscheinantrag für Klasse C/CE
  • Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift

Abschluss

  • Teilnahmebescheinigung der ACADEMY Fahrschule SGH für die Zulassung zur IHK-Prüfung
  • IHK-Prüfungszeugnis „Beschleunigte Grundqualifikation“
  • Die beschleunigte Grundqualifikation für den Güterkraftverkehr schließt mit einer schriftlichen Prüfung von ca. 90 Minuten unter Aufsicht der zuständigen Industrie- und Handelskammer ab. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie die Bescheinigung über die beschleunigte Grundqualifikation zur Vorlage bei der Behörde. Diese trägt dann die Schlüsselzahl 95 in Ihren Führerschein ein.

Gültigkeit

Für Berufskraftfahrer/-innen besteht die gesetzliche Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung im Fünf-Jahres-Rhythmus.

Der LKW- Führerschein wird nur auf Zeit erteilt, weshalb Sie ihn alle fünf Jahre bei der Führerscheinbehörde verlängern lassen müssen. Ohne Verlängerung ist der Berufskraftfahrer-Führerschein nicht mehr gültig.

TERMINE FÜR DIESEN KURS

Kurs 9: 02.09. – 25.09.2024
Kurs 10: 07.10. – 30.10.2024
Kurs 11: 04.11. – 27.11.2024
Kurs 12: 02.12. – 23.12.2024

Kurs 1: 07.01. – 30.01.2025
Kurs 2: 03.02. – 26.02.2025
Kurs 3: 03.03. – 26.03.2025
Kurs 4: 01.04. – 28.04.2025
Kurs 5: 05.05. – 28.05.2025
Kurs 6: 02.06. – 30.06.2025
Kurs 7: 01.07. – 24.07.2025
Kurs 8: 04.08. – 27.08.2025
Kurs 9: 01.09. – 24.09.2025
Kurs 10: 01.10. – 27.10.2025
Kurs 11: 03.11. – 26.11.2025
Kurs 12: 01.12. – 24.12.2025

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Wir sind nach AZAV als Bildungsträger zugelassen. Das bedeutet für Sie, das Sie Ihren Bildungsgutschein für die meisten unserer Aus- und Weiterbildungen einlösen können.Haben Sie Fragen zu unseren geförderten Bildungsmaßnahmen?
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Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen gerne weiter!

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Wir bieten noch mehr:

  • – Beschleunigte Grundqualifikation
  • – EU – BKF-Module
  • – Gabelstaplerausbildung
  • – ADR Tank- und Basiskurse
  • – Ladekran, Perfektionstraining
  • – uvm.

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Fahrschulen müssen ab sofort jegliche Tätigkeit einstellen!

WIR MÜSSEN VORERST SCHLIESSEN

Liebe/r Fahrschüler/in, liebe Eltern,

aufgrund der derzeitigen „Corona-Krise“ müssen wir unseren Betrieb der Fahrschule vorerst einstellen. Die Landesregierung hat eine Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona) beschlossen. Somit müssen alle Fahrschulen bis auf Weiteres geschlossen werden, dies gilt für alle Fahrschulen in Baden-Württemberg.

Somit wird die Durchführung jeglicher Theorie- und Praxisstunden, sowie Prüfungen untersagt.

Wir bitten um Euer Verständnis.

Bei Fragen könnt Ihr uns gerne weiterhin per Mail kontaktieren.

#BLEIBTGESUND!