Beschleunigte Grundqualifikation Personenkraftverkehr
Wer innerhalb der Europäischen Union als Berufskraftfahrer/-in tätig sein möchte und seinen Busführerschein nach dem 10. September 2008 erworben hat, muss ergänzend zur regulären Führerscheinausbildung eine Grundqualifikation absolvieren. Vor dem genannten Termin erworbene Führerscheine sind von dieser Pflicht befreit (LKW-Fahrer/-innen müssen den Nachweis seit dem 10. September 2009 erbringen).
Beschleunigte Grundqualifikation:
- 140 Stunden Unterricht = 130 Stunden Theorie + 10 Stunden Praxis
- 90 Minuten Theorieprüfung in deutscher Sprache an der zuständigen IHK
Eine Fahrerlaubnis muss zum Schulungsbeginn nicht vorliegen.
Zielgruppe:
Personen, die beruflich umdenken und sich neu orientieren möchten oder aus individuellen Gründen in ihrem bisherigen Beruf nicht länger tätig sein können, sowie Arbeitssuchende, die eine berufliche Zukunft als Kraftfahrer/-in im Bereich des Güterverkehrs anstreben. Außerdem natürlich Auszubildende im Bereich Transport und Verkehr.
Rechtliche Grundlagen:
- Europäische Richtlinie 2003/59/EG
- Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (BKrFQG)
Inhalte
Lehrgang Beschleunigte Grundqualifikation → Lehrplan Inhalte
Vorbereitung auf die IHK-Prüfung gemäßBerufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz
- Technik und Fahrphysik
- Kinematischen Kette
- Sozialvorschriften
- Risiken im Straßenverkehrs
- Kriminalität u. Schleusung illegaler Einwanderer
- Präventivmaßnahmen gegen Krankheit
- Geistige und körperliche Verfassung
- Verhalten in Notfällen
- Sicherheit und Komfort der Fahrgäste
- Gewährleistung der Sicherheit der Ladung im Bus
- Kenntnis und Vorschriften für den Personenverkehr
- Verhalten, das zu einem positiven Auftreten des Unternehmen beiträgt
- Wirtschaftliches Umfeld des Personenverkehrs und Marktordnung
Voraussetzungen
- Mindestalter: 21 Jahre für die beschleunigte Grundqualifikation im Personenverkehr bei Bussen der Klassen D und DE mit mehr als 16 Fahrgastplätzen, bis 50 km Linienlänge, ohne Einsatz im Reiseverkehr
- Mindestalter: 23 Jahrefür die beschleunigte Grundqualifikation im Personenverkehr bei Bussen der Klassen D und DE mit mehr als 16 Fahrgastplätzen, über 50 km Linienlänge und Einsatz im Reiseverkehr
- Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (alt: 3)
- Gesundheitliche Eignung und Sehtest
- Reaktionstest
- Erfolgreicher Führerscheinantrag für Klasse D/DE
- Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
Abschluss
- Teilnahmebescheinigung der ACADEMY Fahrschule SGH für die Zulassung zur IHK-Prüfung
- IHK-Prüfungszeugnis „Beschleunigte Grundqualifikation“
- Die beschleunigte Grundqualifikation für den Personenkraftverkehr schließt mit einer schriftlichen Prüfung von ca. 90 Minuten unter Aufsicht der zuständigen Industrie- und Handelskammer ab. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie die Bescheinigung über die beschleunigte Grundqualifikation zur Vorlage bei der Behörde. Diese trägt dann die Schlüsselzahl 95 in Ihren Führerschein ein.
Gültigkeit
Für Berufskraftfahrer/-innen besteht die gesetzliche Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung im Fünf-Jahres-Rhythmus.
Der Bus- Führerschein wird nur auf Zeit erteilt, weshalb Sie ihn alle fünf Jahre bei der Führerscheinbehörde verlängern lassen müssen. Ohne Verlängerung ist der Berufskraftfahrer-Führerschein nicht mehr gültig.