ADR Fortbildung,ADR Weiterbildung und Auffrischung
ADR-Bescheinigungen haben eine Gültigkeit von 5 Jahren und können vor Ablauf durch Absolvierung einer Auffrischungsschulung um weitere 5 Jahre verlängert werden. Mit der Fortbildung beginnen können Berufskraftfahrer/-innen bis zu zwölf Monate vor Ablauf der ADR-Bescheinigung. Durch die Auffrischungsschulung werden alle vorhandenen Klassen verlängert. Maßgeblich für die Verlängerung ist das Ablaufdatum der aktuellen Genehmigung.