Academy Fahrschule
Tel: 07131 - 591 00 30 Förderung für Firmen Zertifiziert nach AZAV
Termine Module Partner
  • Führerschein
    • Klasse C – LKW
    • Klasse CE – Lastzüge
    • Klasse C1 – LKW bis 7,5 t
    • Klasse C1E – Lastzüge bis 12 t
    • Klasse D – Bus
    • Klasse DE – Bus + Anhänger
  • BKF Ausbildung
    • Beschl. Grundqualifikation Personenkraftverkehr
    • Beschl. Grundqualifikation Güterkraftverkehr
    • BKF Teilqualifikation TQ1 LKW
    • BKF Teilqualifikation TQ1 PLUS
    • BKF Teilqualifikation TQ3 BUS
    • BKF Teilqualifikation TQ3 PLUS
    • BKF Externenprüfung (IHK)
    • Umsteigerprüfung auf LKW (C35)
    • Umsteigerprüfung auf BUS (D35)
  • BKF Weiterbildung
    • BKF Module LKW / Bus
    • Ärztliche Untersuchungen / Leistungstests / Erste Hilfe
  • Kurse
    • Fachspezifisches Deutsch für Berufskraftfahrer
    • Gabelstapler
    • Baumaschinen
    • LKW-Ladekran
    • Hallenkran / Portalkran
    • Hubarbeitsbühne
    • Gefahrgut ADR Basis
    • Gefahrgut ADR Tank
    • ADR Fortbildung
    • Ladungssicherung
    • Perfektionstraining LKW
    • Digitaler Tacho
    • Vorbereitungskurs zum Verkehrsleiter (gewerbl. Güterkrauftverkehr)
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Förderungsmöglichkeiten für Arbeitssuchende

BILDUNGSGUTSCHEIN

Kostenlos zum LKW Führerschein

Der Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit ist ein wichtiges Instrument für die Förderung beruflicher Weiterbildung von Arbeitslose oder Arbeitssuchende. Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen, wie z.B. den LKW-Führerschein, können komplett übernommen werden, vorausgesetzt, sie sind für die Weiterbildungsförderung nach § 85 SGB II zugelassen.

Als bundesweit zugelassener Bildungsträger ist die ACADEMY Fahrschule SGH zur Annahme von Bildungsgutscheinen berechtigt- Aktuell bieten wir mit 10 förderfähigen Weiterbildungsangeboten eine umfangreiche Auswahl für Berufskraftfahrer an. 

Voraussetzung für den Antragsteller:

entweder eine abgeschlossene Berufsausbildung

oder die aktive Ausübung eines Berufs für mindestens drei Jahre.

Bei einem Beratungsgespräch bei der für den Antragsteller zuständigen örtlichen Arbeitsagentur, wird individuell entschieden, ob die Förderung über einen Bildungsgutschein in Frage kommt. Unter anderem wird die Notwendigkeit einer beruflichen Weiterbildung geprüft: wird nach einer erfolgreich abgeschlossenen Maßnahme die Chancen auf eine berufliche Wiedereingliederung verbessert?

Ein ausgestellter Bildungsgutschein enthält u.a. das Bildungsziel, die erforderliche Weiterbildungsdauer, die Gültigkeitsdauer und den regionalen Geltungsbereich. Er wird dann einem geeigneten Bildungsträger, wie z.B. der ACADEMY Fahrschule SGH, vorgelegt.

Sämtliche Kosten, die unmittelbar durch die Weiterbildungsmaßnahme entstehen, werden von der Arbeitsagentur übernommen. Dies betrifft die Lehrgangskosten aber auch eventuell anfallende Fahrtkosten, Kosten für Verpflegung und Unterbringung, oder sogar die Kosten für die Betreuung von Kindern wenn nötig.

Förderungsmöglichkeiten für den Arbeitnehmer über den Arbeitgeber – WeGebAU

WeGebAU

WeGebAU

Was ist WeGebAU?

Das Programm WeGebAU wurde 2006 von der Agentur für Arbeit ins Leben gerufen. Ziel ist es, einem konjunkturell bedingten Arbeitsplatzverlust von Geringqualifizierten und älteren Beschäftigten durch geförderte Weiterbildung entgegenzuwirken.

2008 wurden zusätzlich qualifizierte Mitarbeiter in den förderungsfähigen Personenkreis aufgenommen.

Wer wird gefördert und wie viel?

ARBEITNEHMER

Bildungsgutschein: Geringqualifizierte ohne verwertbaren Abschluss, die z.B. im Rahmen einer Umschulung einen anerkannten Berufsabschluss nachholen wollen.

Lehrgangskosten werden bis zu 100 % übernommen, zzgl. möglich sind Arbeitsentgeltzuschuss, Fahr,- Kinderbetreuungskosten, etc.

Für:

  • Mitarbeiter von Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten – dies gilt auch für landwirtschaftliche Betriebe mit Mitarbeitern oder Mifas (mitarbeitende Familienmitglieder), die ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis über 450€-Basis haben.
  • Arbeitnehmer ab 45 Jahre in Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten, die eine Anpassungsqualifizierung anstreben.

Lehrgangskosten anteilig bis zu 75 %. Der Betrieb und/ oder die Arbeitnehmerin/ der Arbeitnehmer trägt die weiteren Kosten.

Arbeitnehmer unter 45 Jahre in Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten, die eine Anpassungsqualifizierung anstreben.

Lehrgangskosten anteilig bis zu 50 %. Eine Förderung ist nur möglich, wenn der Betrieb mindestens 50% der Lehrgangskosten übernimmt.

ARBEITGEBER

Für die berufliche Weiterbildung ihrer Arbeitnehmerin/ ihres Arbeitnehmers können Arbeitgeber einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten, wenn:

  • eine Beschäftigte/ ein Beschäftigter ohne Ausbildung im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes einen anerkannten Berufsabschluss oder eine berufsanschlussfähige Teilqualifikation erwirbt und
  • wegen der Teilnahme an der Maßnahme die Arbeitsleistung ganz oder teilweise nicht erbringen kann.

Bis zur Höhe der weiterbildungsbedingt ausgefallenen Arbeitszeit kann der Arbeitsentgeltzuschuss erbracht werden!

Was wird gefördert?

Weiterbildungen

  • die auf einem allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbare Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln
  • die zu einer zertifizierten Teilqualifikation führen
  • die mit einem verbands- oder branchenübergreifenden Zertifikat abschließen
  • die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen

Wir sind ein zertifizierter, anerkannter Bildungsträger- mit einem eingelösten Bildungsgutschein kann eine Weiterbildung bei uns absolviert werden!

Wie bekommt man die Förderung?

  • Qualifizierungsbedarf und Antrag müssen begründet werden und die zuständigen Agentur für Arbeit muss sich für die Förderung entschieden haben. Der Bildungsgutschein wird von der Agentur ausgestellt.
  • Anmeldung und Einlösen des Bildungsgutscheins bei uns
  • Teilnahme an der Aus- / Weiterbildung
  • Die Kosten für den Lehrgang werden von uns direkt mit der Agentur für Arbeit abgerechnet.

Fördermöglichkeiten für Arbeitnehmer

BILDUNGSPRÄMIE

Bildungsprämie 

Gefördert wird die Bildungsprämie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union und dem Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Die Bildungsprämie wurde vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) dafür eingeführt, dass mehr Menschen ihre Chancen im Beruf durch Weiterbildung verbessern können – vor allem diejenigen, die aufgrund von nicht vorhandenen Mittel bislang die Kosten einer Weiterbildung nicht selbst tragen konnten.

Als Zuschuss für eine berufliche Weiterbildungen können Erwerbstätige einen Prämiengutschein in Höhe von maximal 500 €, bzw. maximal 50% der Lehrgangs-/Prüfungsgebühren (wenn diese Summe 500€ nicht übersteigt), erhalten. Mindestens die gleiche Summe muss selbst erbracht werden.

Bei der ACADEMY Fahrschule SGH sind folgende Weiterbildungsmaßnahmen förderfähig:

  • Gabelstaplerschein
  • Perfektionstraining
  • Ladungssicherung
  • ADR-Schulung, Basiskurs und Aufbaukurs Tank
  • Grundqualifikation (BKrFQG)
  • Beschleunigte Grundqualifikation (BKrFQG)
  • BKF Weiterbildung „Module“

Wer bekommt einen Prämiengutschein?

  • Personen die im Durchschnitt mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind – das gilt auch für Selbständige.
  • Beschäftigte im Mutterschutz oder in Elternzeit
  • Personen, deren zu versteuerndes Einkommen jährlich maximal 20.000 Euro beträgt – bei gemeinsam Veranlagten (z. B. Ehepartnern) bis zu 40.000 Euro. Kinderfreibeträge werden bei der Berechnung berücksichtigt – Infos siehe Einkommensteuerbescheid
  • Personen mit Deutscher Staatsangehörigkeit oder einer gültigen Arbeitserlaubnis für Deutschland.

Prüfen Sie HIER vorab, ob Sie einen Prämiengutschein erhalten können.

Wir sind ein zertifizierter, anerkannter Bildungsträger- mit einem eingelösten Prämiengutschein kann eine Weiterbildung bei uns absolviert werden!

Beantragung und Abrechnung eines Prämiengutscheins?

Einmal jährlich ist der Prämiengutschein schnell und unkompliziert in einem persönlichen Beratungsgespräch bei einer BERATUNGGSTELLE erhältlich. Wenn Sie den Prämiengutschein beim Bildungsträger, z. B. der ACADEMY Fahrschule SGH abgeben, wird Ihre Rechnung reduziert um den Betrag der Bildungsprämie.

Weiterbildungen können nur gefördert werden, wenn der Antrag VORHER bei uns eingegangen ist!

Für das Beratungsgespräch benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • gültiger Lichtbildausweis (z. B. Reisepass, Führerschein oder Personalausweis) und ggfs. eine gültige Aufenthaltserlaubnis.
  • aktueller Einkommensteuerbescheid (aus dem Vor- oder Vorvorjahr).
  • Ersatzweise ist eine Lohnbescheinigung des Arbeitgebers ausreichend.

Förderungsmöglichkeiten für Unternehmen

BAG Förderung

BAG Förderung

Als Unternehmen können Sie entsprechende Anträge auf Zuschüsse beantragen, wenn diese Voraussetzungen gegeben sind:

  • Sie betreiben Güterkraftverkehr gemäß §1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) oder
  • sind Eigentümer und Halter mindestens eines in Deutschland zugelassenen und ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmten schweren Nutzfahrzeuges (ab 7,5 t zGG)

Förderprogramm „De-minimis“ – JETZT rechtzeitig Antrag stellen!

Förderungen können von 08. Januar 2018 bis 01. Oktober 2018 beantragt werden.

Mit der Einführung der Lkw-Maut wurde die Vereinbarung getroffen, das Güterkraftverkehrsgewerbe in Deutschland zur Angleichung an die Wettbewerbsbedingungen in Europa durch Mautharmonisierungsmaßnahmen zu entlasten.

Innerhalb des Förderprogramms „Aus- und Weiterbildung“ können zuwendungsberechtigte Unternehmen auch im Jahr 2018 Zuschüsse zu den Kosten erhalten. Dies gilt für folgende Maßnahmen:

  • betriebliche Ausbildung zum/zur Berufskraftfahrer/in
  • Weiterbildungsmaßnahmen in Form von bestimmten Lehrgängen, Seminaren und Schulungen von Beschäftigten in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen .

Bei uns werden folgende Weiterbildungsmaßnahmen gefördert:

  • DAS WIRD GEFÖRDERT
  • WIE WIRD GEFÖRDERT

Folgende Unternehmen sind Förderberechtigt:

  • Unternehmen, die Güterkraftverkehr gemäß §1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) betreiben oder
  • Unternehmen, die Eigentümer und Halter mindestens eines in Deutschland zugelassenen und ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmten schweren Nutzfahrzeuges (ab 7,5 t zGG) sind

Höhe der Förderung 2017:

Höchstens 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben können gefördert werden.

Aus dem Fördersatz von bis zu 2.000 Euro, multipliziert mit der Anzahl der berücksichtigungsfähigen, auf das Unternehmen als Eigentümer oder Halter verkehrsrechtlich zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge, ergibt sich der Höchstbetrag.

Höchstens sind jedoch 33.000 Euro als Förderung möglich.

Weitere Infos unter: bag.bund.de

HIER

TIPP:

Mit dem Programm WeGebAU der Agentur für Arbeit können Mitarbeiter von Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten (Vollzeit = 1 Person, Teilzeit = 1/2 Person, 450€-Kraft = 1/4 Person)eine 100%-ige Förderung für den Erwerb des LKW-Führerscheins Klasse C/CE mit Zusatzqualifikation erhalten.

Auch landwirtschaftliche Betriebe mit Mitarbeitern (oder Mifas – mitarbeitenden Familienmitgliedern) können von diesem Programm profitieren.

HIERZU EIN PRESSEBERICHT

Voraussetzungen:

  • Besitz des Führerscheins Klasse B (alt 3)
  • Sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis (keine 450€-Basis)
  • Die Notwendigkeit des Führerscheins muss begründet werden

Der Führerschein ist bei der ACADEMY Fahrschule SGH förderfähig, wir sind zertifiziert nach AZAV.

Weitere Infos erhalten Sie bei uns:

info@academy-sgh.de 

Tel.: 07131 – 591 0030

UNSERE FAHRSCHULE IST ZERTIFIZIERT NACH AZAV 

Die AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) hat zum Ziel, die Qualität von arbeitsmarktlichen Dienstleistungen nachhaltig zu gewährleisten und somit die Eingliederungschancen für Arbeitssuchende am Arbeitsmarkt zu verbessern. Grundlage hierfür ist die Zertifizierung von Bildungsträgern – so benötigen alle Anbieter von arbeitsmarktlichen Dienstleistungen eine Trägerzulassung nach AZAV. Ebenso erfordert die Durchführung von Bildungsmaßnahmen in der Regel eine entsprechende Maßnahmenzulassung nach AZAV. Anhand der Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt wurde im Bereich der Weiterbildungsförderung nach dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch das Anerkennungs- und Zulassungsverfahren eingeführt.

Ein Bildungsgutschein nach §§ 81, 82 SGB III oder auch ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nach § 45 SGB III kann demnach nur bei einem für die Förderung zugelassenen Bildungsträger für eine ebenfalls zur Förderung zugelassene Maßnahme der beruflichen Weiterbildung eingelöst werden. Voraussetzung für die Zulassung ist u. a., dass der Bildungsträger ein System zur Qualitätssicherung dokumentiert hat, wirksam anwendet und dessen Wirksamkeit kontinuierlich verbessert.

Zertifizierte Maßnahmen nach AZAV:

  • Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 5 des SGB III
  • Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach § 81 und 82 des Vierten Abschnitts des Dritten Kapitels des SGB III

Academy Truck & Bus Heilbronn

Ihr Partner für Berufskraftfahrer Aus- und Weiterbildung! Informieren Sie sich über Führerscheinausbildungen der LKW- und Bus-Klassen.

Wir bieten noch mehr:

  • – Beschleunigte Grundqualifikation
  • – EU – BKF-Module
  • – Gabelstaplerausbildung
  • – ADR Tank- und Basiskurse
  • – Ladekran, Perfektionstraining
  • – uvm.

Unsere Fahrschule ist zertifiziert nach AZAV.

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Fahrschulen müssen ab sofort jegliche Tätigkeit einstellen!

WIR MÜSSEN VORERST SCHLIESSEN

Liebe/r Fahrschüler/in, liebe Eltern,

aufgrund der derzeitigen „Corona-Krise“ müssen wir unseren Betrieb der Fahrschule vorerst einstellen. Die Landesregierung hat eine Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona) beschlossen. Somit müssen alle Fahrschulen bis auf Weiteres geschlossen werden, dies gilt für alle Fahrschulen in Baden-Württemberg.

Somit wird die Durchführung jeglicher Theorie- und Praxisstunden, sowie Prüfungen untersagt.

Wir bitten um Euer Verständnis.

Bei Fragen könnt Ihr uns gerne weiterhin per Mail kontaktieren.

#BLEIBTGESUND!