Förderungsmöglichkeiten für Arbeitssuchende
BILDUNGSGUTSCHEIN
Kostenlos zum LKW Führerschein
Der Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit ist ein wichtiges Instrument für die Förderung beruflicher Weiterbildung von Arbeitslose oder Arbeitssuchende. Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen, wie z.B. den LKW-Führerschein, können komplett übernommen werden, vorausgesetzt, sie sind für die Weiterbildungsförderung nach § 85 SGB II zugelassen.
Als bundesweit zugelassener Bildungsträger ist die ACADEMY Fahrschule SGH zur Annahme von Bildungsgutscheinen berechtigt- Aktuell bieten wir mit 10 förderfähigen Weiterbildungsangeboten eine umfangreiche Auswahl für Berufskraftfahrer an. Voraussetzung für den Antragsteller: entweder eine abgeschlossene Berufsausbildung oder die aktive Ausübung eines Berufs für mindestens drei Jahre. Bei einem Beratungsgespräch bei der für den Antragsteller zuständigen örtlichen Arbeitsagentur, wird individuell entschieden, ob die Förderung über einen Bildungsgutschein in Frage kommt. Unter anderem wird die Notwendigkeit einer beruflichen Weiterbildung geprüft: wird nach einer erfolgreich abgeschlossenen Maßnahme die Chancen auf eine berufliche Wiedereingliederung verbessert? Ein ausgestellter Bildungsgutschein enthält u.a. das Bildungsziel, die erforderliche Weiterbildungsdauer, die Gültigkeitsdauer und den regionalen Geltungsbereich. Er wird dann einem geeigneten Bildungsträger, wie z.B. der ACADEMY Fahrschule SGH, vorgelegt. Sämtliche Kosten, die unmittelbar durch die Weiterbildungsmaßnahme entstehen, werden von der Arbeitsagentur übernommen. Dies betrifft die Lehrgangskosten aber auch eventuell anfallende Fahrtkosten, Kosten für Verpflegung und Unterbringung, oder sogar die Kosten für die Betreuung von Kindern wenn nötig. |
Förderungsmöglichkeiten für den Arbeitnehmer über den Arbeitgeber – WeGebAU
WeGebAU
WeGebAU
Was ist WeGebAU?
Das Programm WeGebAU wurde 2006 von der Agentur für Arbeit ins Leben gerufen. Ziel ist es, einem konjunkturell bedingten Arbeitsplatzverlust von Geringqualifizierten und älteren Beschäftigten durch geförderte Weiterbildung entgegenzuwirken.
2008 wurden zusätzlich qualifizierte Mitarbeiter in den förderungsfähigen Personenkreis aufgenommen.
Wer wird gefördert und wie viel?
ARBEITNEHMER
Bildungsgutschein: Geringqualifizierte ohne verwertbaren Abschluss, die z.B. im Rahmen einer Umschulung einen anerkannten Berufsabschluss nachholen wollen.
Lehrgangskosten werden bis zu 100 % übernommen, zzgl. möglich sind Arbeitsentgeltzuschuss, Fahr,- Kinderbetreuungskosten, etc.
Für:
- Mitarbeiter von Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten – dies gilt auch für landwirtschaftliche Betriebe mit Mitarbeitern oder Mifas (mitarbeitende Familienmitglieder), die ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis über 450€-Basis haben.
- Arbeitnehmer ab 45 Jahre in Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten, die eine Anpassungsqualifizierung anstreben.
Lehrgangskosten anteilig bis zu 75 %. Der Betrieb und/ oder die Arbeitnehmerin/ der Arbeitnehmer trägt die weiteren Kosten.
Arbeitnehmer unter 45 Jahre in Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten, die eine Anpassungsqualifizierung anstreben.
Lehrgangskosten anteilig bis zu 50 %. Eine Förderung ist nur möglich, wenn der Betrieb mindestens 50% der Lehrgangskosten übernimmt.
ARBEITGEBER
Für die berufliche Weiterbildung ihrer Arbeitnehmerin/ ihres Arbeitnehmers können Arbeitgeber einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten, wenn:
- eine Beschäftigte/ ein Beschäftigter ohne Ausbildung im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes einen anerkannten Berufsabschluss oder eine berufsanschlussfähige Teilqualifikation erwirbt und
- wegen der Teilnahme an der Maßnahme die Arbeitsleistung ganz oder teilweise nicht erbringen kann.
Bis zur Höhe der weiterbildungsbedingt ausgefallenen Arbeitszeit kann der Arbeitsentgeltzuschuss erbracht werden!
Was wird gefördert?
Weiterbildungen
- die auf einem allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbare Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln
- die zu einer zertifizierten Teilqualifikation führen
- die mit einem verbands- oder branchenübergreifenden Zertifikat abschließen
- die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen
Wir sind ein zertifizierter, anerkannter Bildungsträger- mit einem eingelösten Bildungsgutschein kann eine Weiterbildung bei uns absolviert werden!
Wie bekommt man die Förderung?
- Qualifizierungsbedarf und Antrag müssen begründet werden und die zuständigen Agentur für Arbeit muss sich für die Förderung entschieden haben. Der Bildungsgutschein wird von der Agentur ausgestellt.
- Anmeldung und Einlösen des Bildungsgutscheins bei uns
- Teilnahme an der Aus- / Weiterbildung
- Die Kosten für den Lehrgang werden von uns direkt mit der Agentur für Arbeit abgerechnet.
Fördermöglichkeiten für Arbeitnehmer
BILDUNGSPRÄMIE
Bildungsprämie
Gefördert wird die Bildungsprämie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union und dem Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Die Bildungsprämie wurde vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) dafür eingeführt, dass mehr Menschen ihre Chancen im Beruf durch Weiterbildung verbessern können – vor allem diejenigen, die aufgrund von nicht vorhandenen Mittel bislang die Kosten einer Weiterbildung nicht selbst tragen konnten. Als Zuschuss für eine berufliche Weiterbildungen können Erwerbstätige einen Prämiengutschein in Höhe von maximal 500 €, bzw. maximal 50% der Lehrgangs-/Prüfungsgebühren (wenn diese Summe 500€ nicht übersteigt), erhalten. Mindestens die gleiche Summe muss selbst erbracht werden. Bei der ACADEMY Fahrschule SGH sind folgende Weiterbildungsmaßnahmen förderfähig:
Wer bekommt einen Prämiengutschein?
Prüfen Sie HIER vorab, ob Sie einen Prämiengutschein erhalten können. Wir sind ein zertifizierter, anerkannter Bildungsträger- mit einem eingelösten Prämiengutschein kann eine Weiterbildung bei uns absolviert werden! Beantragung und Abrechnung eines Prämiengutscheins? Einmal jährlich ist der Prämiengutschein schnell und unkompliziert in einem persönlichen Beratungsgespräch bei einer BERATUNGGSTELLE erhältlich. Wenn Sie den Prämiengutschein beim Bildungsträger, z. B. der ACADEMY Fahrschule SGH abgeben, wird Ihre Rechnung reduziert um den Betrag der Bildungsprämie. Weiterbildungen können nur gefördert werden, wenn der Antrag VORHER bei uns eingegangen ist! Für das Beratungsgespräch benötigen Sie folgende Unterlagen:
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Förderungsmöglichkeiten für Unternehmen
BAG Förderung
BAG Förderung
Als Unternehmen können Sie entsprechende Anträge auf Zuschüsse beantragen, wenn diese Voraussetzungen gegeben sind:
- Sie betreiben Güterkraftverkehr gemäß §1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) oder
- sind Eigentümer und Halter mindestens eines in Deutschland zugelassenen und ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmten schweren Nutzfahrzeuges (ab 7,5 t zGG)
Förderprogramm „De-minimis“ – JETZT rechtzeitig Antrag stellen!Förderungen können von 08. Januar 2018 bis 01. Oktober 2018 beantragt werden. Mit der Einführung der Lkw-Maut wurde die Vereinbarung getroffen, das Güterkraftverkehrsgewerbe in Deutschland zur Angleichung an die Wettbewerbsbedingungen in Europa durch Mautharmonisierungsmaßnahmen zu entlasten. Innerhalb des Förderprogramms „Aus- und Weiterbildung“ können zuwendungsberechtigte Unternehmen auch im Jahr 2018 Zuschüsse zu den Kosten erhalten. Dies gilt für folgende Maßnahmen:
Bei uns werden folgende Weiterbildungsmaßnahmen gefördert: Folgende Unternehmen sind Förderberechtigt:
Höhe der Förderung 2017: Höchstens 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben können gefördert werden. Aus dem Fördersatz von bis zu 2.000 Euro, multipliziert mit der Anzahl der berücksichtigungsfähigen, auf das Unternehmen als Eigentümer oder Halter verkehrsrechtlich zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge, ergibt sich der Höchstbetrag. Höchstens sind jedoch 33.000 Euro als Förderung möglich. Weitere Infos unter: bag.bund.de |
UNSERE FAHRSCHULE IST ZERTIFIZIERT NACH AZAV
Die AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) hat zum Ziel, die Qualität von arbeitsmarktlichen Dienstleistungen nachhaltig zu gewährleisten und somit die Eingliederungschancen für Arbeitssuchende am Arbeitsmarkt zu verbessern. Grundlage hierfür ist die Zertifizierung von Bildungsträgern – so benötigen alle Anbieter von arbeitsmarktlichen Dienstleistungen eine Trägerzulassung nach AZAV. Ebenso erfordert die Durchführung von Bildungsmaßnahmen in der Regel eine entsprechende Maßnahmenzulassung nach AZAV. Anhand der Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt wurde im Bereich der Weiterbildungsförderung nach dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch das Anerkennungs- und Zulassungsverfahren eingeführt.
Ein Bildungsgutschein nach §§ 81, 82 SGB III oder auch ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nach § 45 SGB III kann demnach nur bei einem für die Förderung zugelassenen Bildungsträger für eine ebenfalls zur Förderung zugelassene Maßnahme der beruflichen Weiterbildung eingelöst werden. Voraussetzung für die Zulassung ist u. a., dass der Bildungsträger ein System zur Qualitätssicherung dokumentiert hat, wirksam anwendet und dessen Wirksamkeit kontinuierlich verbessert.
Zertifizierte Maßnahmen nach AZAV:
- Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 5 des SGB III
- Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach § 81 und 82 des Vierten Abschnitts des Dritten Kapitels des SGB III